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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Psychische Gefährdungsbeurteilung in 5 Minuten erklärt.

Wenn Sie

  • herausfinden wollen, ob es in Ihrer Organisation psychische Fehlbelastungen gibt und
  • wirksame Maßnahmen zur Entlastung / Gesunderhaltung ergreifen wollen,

finden Sie hier hilfreiche Informationen und Angebote:

Was sind überhaupt psychische Belastungen?

Psychische Belastungen können je nach Branche und Unternehmenssituation sehr unterschiedliche Anforderungen umfassen: 

  • Arbeit unter starkem Zeitdruck u./o. Qualitätsdruck
  • Neuorientierung nach Umstrukturierung
  • emotionalisierte, aggressive Kunden
  • Verantwortung für nur teilweise beeinflussbare Aufgaben
  • Softwareprobleme 
  • erhöhte Dokumentationspflichten 
  • ausbleibende Erfolgserlebnisse in der Arbeit… 

Gemeinsam ist ihnen, dass sie unsere Wahrnehmung, unser Denken und Fühlen verändern, z.B. Stress, Ärger, Frust erzeugen. Darum heißen sie „psychische“ Belastungen.

Woran können Sie psychische Fehlbelastungen bei Ihren MitarbeiterInnen erkennen?

Beobachten Sie eine (oder mehrere) der folgenden Veränderungen bei Ihren MitarbeiterInnen

Veränderungen in der Leistung
  • stark schwankende Leistungen
  • Fehlhandlungen
  • Qualitätseinbußen
Veränderungen im Verhalten
  • Müdigkeit bereits am Morgen / am Montag
  • Gereiztheit, Stressreaktionen
  • Unfälle
  • Frustration, „Jammern“, hoher Zeitbedarf für psychische Entlastung im Kollegenkreis
  • Motivationsverlust, „Dienst nach Vorschrift“
Veränderungen körperlich, gesundheitlich
  • gehäufte Klagen über Kopf-, Magen-, Rückenschmerzen, Seh- und Hörstörungen
  • erhöhter Medikamentenkonsum
  • Ausfallzeiten aufgrund Arbeitsunfähigkeit > 5%
Veränderungen in der Zusammenarbeit
  • zunehmendes „Einzelkämpfertum“
  • Ärgern übereinander (statt Problemlösung miteinander)
  • Abwertung von Kollegen anderer Abteilungen, Bereichsegoismen
  • aggressiver Ton / unkollegiales Verhalten anderen Struktureinheiten gegenüber

Dies sind typische Auswirkungen von Fehlbelastungen! Sie zeigen an, dass psychische Gesundheitsgefährdungen vorliegen.

Spätestens jetzt sollten Sie aktiv werden!

Falls Sie sich fragen, WIE sich solch subjektive Faktoren beeinflussen lassen (noch dazu wenn es sich um viele, sehr unterschiedliche Menschen in einem Unternehmen handelt), dann lesen Sie weiter:

Was ist zu tun? Pflicht und Nutzen einer Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen sind nicht nur für die „klassischen“ Gesundheitsgefährdungen wichtig, sondern gerade auch hinsichtlich der psychischen Belastungen.

Sie beantworten die Frage, ob es im eigenen Unternehmen psychische Fehlbelastungen gibt, und – falls ja – was die geeigneten Maßnahmen zur Entlastung / Gesund­erhaltung  sind.

Arbeitsschutzgesetz § 5 und 6 fordern dazu:
  • die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln d.h. alle Faktoren, die gesundheitlich beeinträchtigen oder schädigen können, 
  • Maßnahmen zum Arbeitsschutz abzuleiten und 
  • deren Wirksamkeit zu überprüfen sowie 
  • alle diese Schritte zu dokumentieren

Den vollständigen Wortlaut des ArbSchG dazu finden Sie hier.

WIE Sie vorgehen, welche Methoden Sie nutzen, um Gefährdungen zu erkennen, ist Ihnen jedoch vom Gesetzgeber freigestellt. - Wir beraten mit Ihnen gemeinsam, welches Vorgehen in Ihrem Fall effizient ist: Betriebsbegehung mit Interviews am Arbeitsplatz, Workshops oder eine Mitarbeiterbefragung?

Wir unterstützen Sie fachlich in allen Phasen - bis zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum Arbeitsschutz.

Ansprechpartnerin

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Reva Pasold
Dipl.-Psychologin
Tel. 0351 - 896 904 10
Fax 0351 - 896 904 66
rpasold@resource-dresden.de

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